Baden-Württemberg schafft Inzidenz ab

Es ist wieder so weit. Am Montag, dem 16.08.2021 tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Für ganz Baden-Württemberg gelten neue Corona-Regeln und der Wert, der uns alle über Monate hinweg begleitet hat, wird abgeschafft: Es gibt keinen maßgelblichen Inzidenzwert mehr.

Für mehr als 11 Millionen Menschen in Baden-Württemberg gibt es Corona News

In der neuen Corona-Verordnung heißt es in § 24 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten):

(1) Diese Verordnung tritt am 16. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 25. Juni 2021 (GBl. S. 550), die durch Verordnung vom 23. Juli 2021 (GBl. S. 665) geändert worden ist, außer Kraft…

Was sich ändert in Kurzfassung:

  • GG zählt jetzt für Erwachsene. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss z.B. im Krankenhaus, Altenheim, Museum, Hotel, Fitnessstudio, beim Friseur oder im Restaurant-Innenraum einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.
  • Wer in Clubs und Diskos rein will, muss einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Kontaktbeschränkungen oder Regelungen für Privatfeiern fallen weg.
  • Die Maskenpflicht bleibt erhalten, wie wir es kennen. Im öffentlichen Nahverkehr, Einzelhandel, im Hotel, Bücherei usw.
  • Großveranstaltungen wie Stadt- und Volksfeste, Festivals oder sonstige Events sind für bis zu 5000 Personen zugelassen. Falls es mehr Besucher sind, greift eine Maximalgrenze von 25 000 Personen.

Hier ist alles im Detail nachzulesen: CoronaVO BW

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert